…rund um Ihren Termin bei uns
Wir bitten um rechtzeitige Terminabsage mind. 24 Stunden vor Behandlungsbeginn:
Wenn ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, sagen Sie bitte, per Telefon oder Mail, mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn ab. Sollten Sie diese Zeit nicht einhalten oder auch ohne Absage den Behandlungstermin nicht wahrnehmen, wird, wie in vergleichbaren Unternehmen, der kassenübliche Satz in Rechnung gestellt.
Zuzahlung zum Rezept:
Der Gesetzgeber verlangt nach SGB V§32
von gesetzlich Versicherten eine Zuzahlung zu jeder Heilmittelverordnung. Diese sind abhängig von Verordnungsart und Krankenkasse.
Die Zuzahlung setzt sich wie folgt zusammen:
10 Euro + 10 % des Rezeptwertes.